Ausleihen von Material bei der Sektion Neuland

Für alle Sektionsmitglieder besteht die Möglichkeit, Material auszuleihen. Im Bedarfsfall wendet euch bitte an unsere Materialwartin Susanne Meindl (Tel. 08856 939107, E-Mail an Susanne).

Nachfolgend findet ihr die Materialliste, die Preisliste und die Nutzungsbedingungen.

Bitte beachten: Kletterausrüstung kann aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht ausgeliehen werden.

Materialliste

Anzahl Artikel Mietgebühr/Tag
6 LVS digital 5,00 €
6 Lawinenschaufeln 1,00 €
6 Lawinensonden 1,00 €
1 Paar Skitoureneinsätze 1,00 €
3 Eispickel 1,00 €
2 Paar Schneeschuhe XL Men 86-113 kg 3,00 €
3 Paar Schneeschuhe TUBBS Men uni (für alle geeignet) 3,00 €
4 Paar Schneeschuhe TSL 225 3,00 €
6 Paar Schneeschuhe 30 kg-80 kg 3,00 €
2 Paar Schneeschuhe Salewa Tacul Junior 2.0 3,00 €
2 Paar Grödeln Gr. S 2,00 €
2 Paar Grödeln Gr. L 2,00 €
1 Paar Grödeln Gr. XL 2,00 €
2 Paar Steigeisen 2,00 €

Preisliste

TourentageEin TagWochenendeunter der WocheWochezwei Wochen
Artikel1bis zu 4 Tagenbis zu 7 Tagenbis zu 12 Tagenbis zu 24 Tagen
Schneeschuhe3,00 €6,00 €12,00 €24,00 €45,00 €
LVS digital5,00 €10,00 €20,00 €40,00 €75,00 €
Lawinensonde1,00 €2,00 €4,00 €8,00 €15,00 €
Lawinenschaufel1,00 €2,00 €4,00 €8,00 €15,00 €
Steigeisen2,00 €4,00 €8,00 €16,00 €30,00 €
Grödeln2,00 €4,00 €8,00 €16,00 €30,00 €
Eispickel1,00 €2,00 €4,00 €8,00 €15,00 €
Skitoureneinsätze1,00 €2,00 €4,00 €8,00 €15,00 €

Allgemeine Ausleihbedingungen

  1. Der Entleiher erhält die Ausrüstungsgegenstände (Geräte) in Leihe durch die Sektion wie von ihm besichtigt und geprüft unter Ausschluss der Gewährleistung und Haftung sowie daraus resultierender evtl. Unfälle. Der Entleiher erklärt mit seiner Unterschrift, dass sich die Geräte bei Übergabe in gebrauchsfähigem Zustand befinden.
  2. Die Rückgabe der Geräte hat in dem Zustand, wie bei der Übergabe zu erfolgen. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung hat der Benutzer Ersatz in Geld zu leisten, bei instand zusetzender Beschädigung ist die Reparatur unverzüglich auf eigene Rechnung durchzuführen und die Sektion darüber zu informieren.
  3. Eine Überlassung oder Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des Entleihers. Bei Weitergabe an Dritte ist in jedem Fall – Ausnahme Kurs- oder Gruppenleiter der Sektion – ein Nachweis über die Mitgliedschaft Dritter zu erbringen. Für Schäden, die von Dritten verursacht werden, haftet der Entleiher in voller Höhe.
  4. Die Ausrüstungsgegenstände müssen wieder am jeweiligen Ausgabeort zurückgegeben werden.

Aufgrund dieser Festlegungen wird die Miete für die Leihgegenstände gemäß der Liste Leihgebühren festgelegt. Die Miete ist nach Rückgabe bar zu entrichten Bei verspäteter Rückgabe wird die tatsächliche Ausleihzeit nachberechnet.