Vorteile einer Mitgliedschaft im DAV

  • Nutze die Vorteile und den Alpinen Sicherheitsservice, die die Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein bietet.
  • Profitiere von unserem vielfältigen Tourenprogramm zusammen mit anderen Berg- und Naturbegeisterten und das ohne zusätzliche Gebühren.
  • Genieße einen Aufenthalt auf unserer sektionseigenen Neulandhütte, deren Buchung nur den Mitgliedern unserer Sektion vorbehalten ist.
    Hierzu bitte beachten, dass die Buchung erst nach einem Jahr der Mitgliedschaft in der Sektion Neuland möglich ist.

Wenn du jetzt Mitglied bei der Sektion Neuland – Penzberg  des DAV werden möchtest, hast du 2 Möglichkeiten:

  • „Sofortmitgliedschaft“ online beantragen und einen vorläufigen Mitgliedsausweis nach Eingabe der Daten ausdrucken.
  • Ein PDF-Formular ausfüllen und per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle schicken (siehe unten)

Mitgliedsantrag - Online bei der Sektion Neuland - Penzberg

Der DAV stellt einen Aufnahmeantrag für die Sofortmitgliedschaft online zur Verfügung.

Bitte unbedingt beachten:
Den Antrag Sofortmitgliedschaft nicht für Sektionwechsel und C-Mitgliedschaft verwenden. Für diese Sonderfälle nur den PDF-Antrag verwenden.

Ferner kannst Du deine Daten online verwalten. Verwende die folgenden Buttons:

Ausgefüllten Antrag bitte postalisch oder per E-Mail an die Geschäftsstelle senden.
Das PDF-Formular kann digital ausgefüllt und als PDF gespeichert bzw. gedruckt werden. Bitte die eingetragene Adresse für die Sektion verwenden.

Mitgliedsbeiträge

Bezeichnung
Alter, Familienstand
Betrag in €
A-MitgliedVollmitglied ab vollendetem 25. Lebensjahr70,00
B-MitgliedEhe-/Lebenspartner eines A-Mitglieds45,00
B-MitgliedMitglied Bergwacht, auf Antrag45,00
B-MitgliedSenioren: Mitgliedschaft ab dem vollendeten 70. Lebensjahr, auf Antrag45,00
B-MitgliedSchwerbehindert (siehe Hinweis unten)45,00
C(A)-MitgliedMitglieder, die bereits einer anderen Sektion als A-/B- oder D-Mitglied angehören30,00
C(B)-MitgliedEhe-/Lebenspartner eines C-Mitgliedes25,00
D-MitgliedJunior: vom 18. bis vollendetem 25. Lebensjahr39,00
Kind/JugendEinzelmitglied bis vollendetem 18. Lebensjahr30,00
Kind/JugendSchwerbehindert (siehe Hinweis unten)0,00
FamilienBeide Elternteile und deren Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (=1xA+1xB)115,00
Familien-C
Mitgliedschaft
Beide Elternteile und deren Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Beide Elternteile sind bereits Mitglieder einer anderen Sektion)55,00

Aufnahme- und Bearbeitungsgebühren

Bezeichnung
Betrag in €
Aufnahmegebühr einmalig pro Einzelperson 15,00
Aufnahmegebühr einmalig bei Familienbeitrag 30,00
Sektionswechsel Gebührenfrei 0,00
Bei Neueintritt ab 1. September des laufenden Jahres reduziert sich der Beitrag für das erste Jahr um die Hälfte. Bei Neueintritt ab dem 1.Dezember entfällt der Beitrag für das laufende Jahr, es wird erst der Beitrag für das Folgejahr zu Jahresbeginn fällig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Durch eine Mitgliedschaft in der Sektion Neuland unterstützt Du die Ziele des DAV und erkennst insbesondere die Satzung der Sektion Neuland des Deutschen Alpenvereins e. V. an.
Die Sektion Neuland räumt Dir freiwillig ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein. Voraussetzung hierfür ist, dass noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde.
Der Mitgliedsbeitrag wird am 2.1. eines Jahres mittels Sepa-Lastschriftsmandat eingezogen.

Kündigung

Die Mitgliedschaft ist kalenderjährlich gültig und verlängert sich, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend oben genannter Frist gekündigt wird.
Kündigungen müssen schriftlich bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres gegenüber der Sektion erklärt werden. Später eingehende Kündigungen werden für das darauffolgende Jahr vorgemerkt. Eine Kündigung ist auch per E-Mail möglich.

Sektionswechsel

Wenn Du bereits Mitglied einer Sektion des DAV bist und in eine andere Sektion wechseln möchtest, gehe bitte folgendermaßen vor:

  1. Du kündigst Deine Mitgliedschaft bei der bisherigen Sektion bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres und erhältst eine Kündigungsbestätigung.
  2. Diese Kündigungsbestätigung leitest Du  zusammen mit einem Aufnahmeantrag weiter an die neue Sektion.
  3. Du erhältst von der neuen Sektion einen Mitgliedsausweis für eine kostenlose  Mitgliedschaft für die Kategorie C für das laufende Jahr, eine Aufnahmegebühr fällt nicht an.
  4. Im Folgejahr ändert sich die Mitgliedschaft in der neuen Sektion automatisch um in eine beitragspflichtige Mitgliedschaft der auf Dich zutreffenden Kategorie (siehe weiter oben unter Mitgliedsbeiträge).

Menschen mit Behinderung

Mit Beschluss der Hauptversammlung des Deutschen Alpenvereins wird ab 2013 in allen Sektionen ein ermäßigter Beitrag für Menschen mit Behinderung eingeführt:
Ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent gilt für Mitglieder, die sonst den A-Beitrag entrichten müssten, der ermäßigte B-Beitrag. Kinder und Jugendliche im Alter bis 17 Jahre mit Behinderung werden ab diesem Jahr beitragsfrei geführt.
Die ermäßigten Beiträge für Menschen mit Behinderung werden auf Antrag und gegen Nachweis gewährt.